RS Vwgh 2001/11/28 96/13/0076

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §208;
FamLAG 1967 §10 Abs2;

Rechtssatz

Wie sich Abgabenansprüche für bestimmte Zeiträume bereits durch den Zeitpunkt ihres Entstehens (vgl allgemein § 4 BAO) und davon abgeleitet auch durch den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist zu ihrer Festsetzung (vgl § 208 BAO) unterscheiden, ist auch der Familienbeihilfenanspruch für das selbe Kind für unterschiedliche Zeiträume unterschiedlich (siehe § 10 Abs 2 FamLAG sowie die verschiedenen Voraussetzungen des § 2 Abs 1 FamLAG oder die unterschiedlichen anspruchsberechtigten Personen - §§ 2a und 11 FamLAG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130076.X01

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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