RS Vwgh 2001/12/12 2001/04/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Mangelt es an der Möglichkeit der vom Beschwerdeführer behaupteten Rechtsverletzung, weil über das in Anspruch genommene Recht noch gar nicht abgesprochen war, so fehlt eine prozessuale Voraussetzung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (vgl. den Beschluss vom 25. Februar 1964, Zl. 2049/63).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001040157.X01

Im RIS seit

02.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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