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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Mangelt es an der Möglichkeit der vom Beschwerdeführer behaupteten Rechtsverletzung, weil über das in Anspruch genommene Recht noch gar nicht abgesprochen war, so fehlt eine prozessuale Voraussetzung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (vgl. den Beschluss vom 25. Februar 1964, Zl. 2049/63).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001040157.X01Im RIS seit
02.04.2002