RS Vwgh 2001/12/12 99/03/0006

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Veröffentlicht am 12.12.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Dass sich aus den Angaben in der Anzeige das Tatbestandsmerkmal, dass der Beschuldigte das Delikt auf einer Freilandstraße im Sinn des dritten Falls des § 20 Abs. 2 StVO 1960 gesetzt habe, (möglicherweise) erschließen lässt, vermag einen solchen konkreten Tatvorwurf nicht zu ersetzen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999030006.X02

Im RIS seit

02.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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