RS Vwgh 2001/12/13 2001/07/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2001
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Endens der Abfalleigenschaft iSd § 2 Abs 3 AWG 1990. Die Auffassung, erst mit dem Aufbringen des Trockengranulates auf Böden sei eine zulässige Verwendung gegeben ist nicht zutreffend, zumal in diesem Zusammenhang die Herstellung eines Produktes entscheidend ist; ein solches kann das Trockengranulat auch schon vor der Aufbringung auf Böden darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070028.X07

Im RIS seit

23.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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