RS Vwgh 2001/12/13 2001/07/0115

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Veröffentlicht am 13.12.2001
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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Oberösterreich
L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich

Norm

AWG OÖ 1997 §39 Abs1;
AWG OÖ 1997 §4 Z1;

Rechtssatz

Eine der Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 39 Abs 1 OÖ AWG 1997 ist der Umstand, dass die Gefahr für die Gesundheit durch den Betrieb der diesem Landesgesetz unterliegenden Anlage verursacht wurde. (Hier: Es handelt sich um eine Kompostieranlage und wird die von dieser Anlage ausgehende Gefahr im Phänomen der Toxikopie erblickt. Gerade weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Toxikopie auf rein subjektiver Ebene ausgelöst werden, bedürfte es jedenfalls auch Untersuchungen dahin, ob die Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht einerseits schon durch die bloße Existenz der Anlage - unabhängig vom Betrieb - ausgelöst werden oder andererseits bereits dann eintreten, wenn der Erstbf nur den betriebseigenen Stallmist (nach § 2 Abs 2 OÖ AWG 1997 bewilligungsfrei) kompostiert. Träfe einer dieser Punkte zu, dann fehlte aber ein Kausalzusammenhang der Gesundheitsgefährdung der Anrainer zum Betrieb der Kompostieranlage, soweit sie dem AWG OÖ 1997 unterliegt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001070115.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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