RS Vwgh 2001/12/13 99/11/0269

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Veröffentlicht am 13.12.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Schreiben des Landeshauptmannes, mit dem einem Arzt die Qualifikation zur Durchführung der Indikationsstellung und Einstellung im Rahmen der Substitutionstherapie nicht zugesprochen werden kann, nicht als Bescheid zu werten ist.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gesundheitswesen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110269.X01

Im RIS seit

22.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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