RS Vwgh 2001/12/17 95/14/0010

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Institut der Wiederaufnahme von Verfahren dient keineswegs dazu, die Rechtskraft von Bescheiden nur deswegen zu durchbrechen, weil auf mögliche Berufungen vergessen worden ist (Hinweis E 3.12.1988, 87/15/0075).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995140010.X03

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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