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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0087 E 5. März 1990 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erforderlich, was sprachlich darin zum Ausdruck kommt, daß der Täter die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 FinStrG "nicht nur für möglich, sondern für gewiß" halten muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140134.X02Im RIS seit
08.05.2002Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012