RS Vwgh 2001/12/17 97/14/0134

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0087 E 5. März 1990 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Der für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erforderliche Verkürzungsvorsatz muß sich nicht auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken. Für diesen Tatbestand ist Wissentlichkeit (dolus principalis, dolus directus) erforderlich, was sprachlich darin zum Ausdruck kommt, daß der Täter die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs 2 FinStrG "nicht nur für möglich, sondern für gewiß" halten muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140134.X02

Im RIS seit

08.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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