RS Vwgh 2001/12/17 98/14/0140

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Veröffentlicht am 17.12.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303;

Rechtssatz

Im Fall eines Antrages auf Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren trifft ua die Beweispflicht für das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes den Wiederaufnahmewerber.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140140.X01

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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