RS Vwgh 2001/12/18 2000/09/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2001
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
VStG §9 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/09/0081

Rechtssatz

Durch die (rechtswirksame) Bestellung einer Person zum verantwortlichen Beauftragten der Organe einer Arbeitsgemeinschaft, der im Übrigen auch ein völlig anderer Risikobereich zuzuordnen ist, konnten die vertretungsbefugten Organe einer Mitgliedsgesellschaft nicht von ihrer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Mitgliedsgesellschaft entbunden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090080.X01

Im RIS seit

22.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten