RS Vwgh 2001/12/19 98/12/0060

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Veröffentlicht am 19.12.2001
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §82 Abs3 idF 1994/550;
GehG 1956 §82 idF 1994/550;

Rechtssatz

Bei der Leitung von Einsatzübungen und Übungstagen im alpinen Gelände, Flugretterschulungen und Alpinkursen handelt es sich zweifellos um grundsätzlich besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten, die über die mit der Grundstufe der Gefährdungsvergütung abgegoltene allgemeine mit der Funktion eines Beamten des Exekutivdienstes typischerweise verbundene Gefährdung hinausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998120060.X03

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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