RS Vwgh 2001/12/21 2001/19/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litl idF 1997/I/078;
AuslBG §3 Abs2;
FrG 1997 §10 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Auch ein Ehegatte einer österreichischen Staatsbürgerin ist nur dann gemäß § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen, wenn er über einen Aufenthaltstitel nach dem FrG 1997 verfügt (Hinweis E 17. März 2000, 99/19/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190013.X01

Im RIS seit

22.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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