RS Vwgh 2001/12/21 2001/19/0013

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs2;
FrG 1997 §10 Abs2 Z3;
MRK Art8 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/19/1141 E 12. Februar 1999 RS 2 (hier in Zusammenhang mit § 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997)

Stammrechtssatz

Die durch die unrechtmäßige Arbeitstätigkeit des Fremden tangierten Rechtsgüter der öffentlichen Ordnung, insbesondere aber des wirtschaftlichen Wohles des Landes rechtfertigen im vorliegenden Fall den Eingriff in die während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet begründeten privaten und familiären Interessen des Fremden (hier aufgrund einer Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin) jedenfalls so lange, als dieser sein rechtswidriges Verhalten aufrecht erhält (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/1548).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190013.X03

Im RIS seit

22.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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