RS Vwgh 2002/1/22 2000/09/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
GmbHG §18;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschwerdeführerin, die wegen Verwaltungsübertretungen nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG bestraft wurde, war im Tatzeitpunkt alleinige handelsrechtliche Geschäftsführerin der Gesellschaft mbH und zur selbständigen Vertretung befugt. Die nicht von ihr, sondern lediglich von ihrem Schwiegersohn ohne ihr Wissen getätigten Handlungen hätten lediglich dann zu Straffreiheit führen können, wenn dieser selbständig vertretungsbefugt und sie lediglich kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführerin gewesen wäre, ihr also die rechtlichen Möglichkeiten gefehlt hätten, um die vom selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer ohne ihre Mitwirkung vorgenommene Beschäftigung der Ausländer zu verhindern (Hinweis E 10. 03. 1999, 97/09/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090090.X01

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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