RS Vwgh 2002/1/22 2000/09/0119

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs1;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §2 Abs3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/09/0343 E 28. Juli 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff Beschäftigung im AuslBG umfasst nicht nur Arbeitsverhältnisse. Unter Arbeitgeber ist nicht nur der Partner eines Arbeitsvertrages zu verstehen. Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung vor der Beschäftigung eines Ausländers trifft daher nach § 3 Abs 1 AuslBG auch den Empfänger (Vertragspartner) einer Leistung aus einem freien Dienstvertrag, wenn der wahre wirtschaftliche Gehalt Arbeitnehmerähnlichkeit indiziert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090119.X02

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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