RS Vwgh 2002/1/22 2000/09/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1995/895;
AuslBG §3 Abs1 idF 1996/201;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Der Beschuldigte ist Geschäftsführer einer GmbH. Arbeiter eines ausländischen Unternehmens haben - entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung in einem von der GmbH mit dem Unternehmen abgeschlossenen "Werkvertrag" - mit den Arbeiten laut Vertrag bereits begonnen, obwohl vom Beschuldigten angeforderte Übersetzungen von vorgelegten ausländischen Arbeitspapieren nicht vorgelegt wurden. Der Beschuldigte kündigt daraufhin den Werkvertrag und verweist die Ausländer von der betreffenden Baustelle. Sie kehren aber dennoch unbefugt nach Beendigung der (legalen) Arbeiten an die Baustelle zurück und verrichten dort Ausbesserungsarbeiten, um sich ihre Entlohnung zu sichern. Es erhebt sich die Frage, welche Maßnahmen der Beschuldigte zusätzlich zumutbarerweise noch hätte treffen können, um seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entsprechen. Gerade die durch die ständige Rechtsprechung geforderten innerbetrieblichen Vorkehrungen und die Installierung eines effektiven Kontrollsystems, die geeignet gewesen wären, Übertretungen des AuslBG im Betrieb hintanzuhalten, können praktisch kaum zu anderen Maßnahmen führen als die entsprechenden (Sub-)Verträge zu kündigen und nicht zur Arbeitsaufnahme in Österreich berechtigte Ausländer des Betriebes zu verweisen. Jedenfalls hat die Behörde ihren Bescheid in diesem Punkte näher zu begründen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090102.X02

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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