RS Vwgh 2002/1/23 96/13/0114

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Bezeichnung der von der Abgabenbehörde als "Briefkastenfirma" gesehenen I-Anstalt, Schaan, wird der Aufforderung der genauen Empfängerbezeichnung nicht entsprochen (Hinweis E 26.9.2000, 98/13/0216; E 28.11.2000, 97/14/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130114.X02

Im RIS seit

06.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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