RS Vwgh 2002/1/24 2000/21/0195

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Veröffentlicht am 24.01.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §33 Abs1;
FrG 1997 §37 Abs1;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Dann, wenn sich die Beurteilungsgrundlagen nach § 37 Abs. 1 FrG 1997 maßgeblich zugunsten des Fremden verschieben, wird man davon ausgehen müssen, dass die Ausweisung ihre Wirksamkeit verliert.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000210195.X01

Im RIS seit

17.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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