Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 9. März 2000, Rs C- 437/97, Evangelischer Krankenhausverein Wien, 2000, I-1157, stehen die Gemeinschaftsvorschriften der Beibehaltung einer auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis erhobenen Steuer nicht entgegen. Die "Vorschreibung" - die belangte Behörde verwendet diesen Begriff in nicht rechtswidriger Weise für die Festsetzung - der selbst zu bemessenden Getränkesteuer für alkoholfreie Getränke und Speiseeis verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren subjektiven Rechten (Hinweis E 17. Mai 2001, 2000/16/0664).