RS Vwgh 2002/1/24 99/16/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2002
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob das Erbrecht des Verzichtenden der Sache nach zu Recht oder nur vermeintlich bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160265.X02

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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