RS Vwgh 2002/1/25 99/02/0106

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Veröffentlicht am 25.01.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
Verwendungsrichtlinien Atemalkoholanalysegeräte BMI 1990;

Rechtssatz

Die Auffassung, wonach die 10 % Abweichung immer ausgehend vom niedrigeren Messwert zu berechnen sei, findet in den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholmeßgeräte(Erlass des BMI vom 14. Mai1990, Punkt4)keine Deckung. Vielmehr konnte die Behörde unter Zugrundelegung des von ihr zitierten Gutachtens des technischen Amtssachverständigen davon ausgehen, dass die Berechnung vom ersten Messwert aus zu erfolgen hat.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020106.X01

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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