RS Vwgh 2002/1/25 99/02/0014

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Veröffentlicht am 25.01.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §48 Abs5;

Rechtssatz

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus § 48 Abs. 5 StVO 1960 eine Verpflichtung zur zentimetergenauen Einhaltung der Höchst- und Mindestmaße für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen ergibt (Hinweis E 13.2.1985, 85/18/0024).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020014.X02

Im RIS seit

23.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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