RS Vwgh 2002/1/28 2001/17/0212

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Veröffentlicht am 28.01.2002
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §101 Abs1;
BAO §93 Abs3 lita;
LAO OÖ 1996 §71 Abs3 Z1;
LAO OÖ 1996 §77 Abs1;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit einer Zustellung gemäß § 77 Abs 1 OÖ LAO setzt lediglich die (bescheidmäßig noch nicht konkretisierte) Stellung als Solidarschuldner, also die Verpflichtung zur Erbringung derselben abgabenrechtlichen Leistung voraus, nicht aber, dass die Heranziehung des Gesamtschuldners zur Erfüllung seiner gesamtschuldnerischen Leistung in einem mängelfrei begründeten Bescheid erfolgt ist oder durch die zuzustellende mängelfreie Erledigung unter einem erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170212.X07

Im RIS seit

11.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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