RS Vwgh 2002/1/28 2001/17/0212

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Veröffentlicht am 28.01.2002
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L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §101 Abs1;
LAO OÖ 1996 §77 Abs1;

Rechtssatz

Dem § 77 Abs 1 OÖ LAO ist nicht zu entnehmen, dass die Abgabenbehörde sämtliche in einem Abgabenverfahren an Gesamtschuldner gerichtete einheitliche Erledigungen jeweils an denselben Gesamtschuldner (mit Wirkung für die übrigen Gesamtschuldner) als Empfänger zuzustellen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170212.X04

Im RIS seit

11.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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