RS Vwgh 2002/1/29 2001/14/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;
KStG 1988 §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0134

Rechtssatz

Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird, wobei auch beteiligungsmäßige Verflechtungen in diesem Sinne ein "Nahestehen" begründen (Hinweis Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, Tz 42 zu § 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140074.X07

Im RIS seit

10.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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