Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Eine rein vergangenheitsbezogene Beurteilung wird dem prognostischen Charakter des § 57 FrG 1997 nicht gerecht, die genannte Bestimmung erfordert eine aktuelle Betrachtung, die naturgemäß neben den schon durch die Ausreise des Fremden bewirkten individuellen auch die allgemein eingetretenen Veränderungen im Herkunftsstaat in den Blick zu nehmen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010030.X02Im RIS seit
11.04.2002