RS Vwgh 2002/1/29 2001/01/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57;

Rechtssatz

Eine rein vergangenheitsbezogene Beurteilung wird dem prognostischen Charakter des § 57 FrG 1997 nicht gerecht, die genannte Bestimmung erfordert eine aktuelle Betrachtung, die naturgemäß neben den schon durch die Ausreise des Fremden bewirkten individuellen auch die allgemein eingetretenen Veränderungen im Herkunftsstaat in den Blick zu nehmen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010030.X02

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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