RS Vwgh 2002/1/30 98/08/0233

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36a Abs5 Z1 idF 1996/411;

Rechtssatz

Zwar hat der Verfassungsgerichtshof die in § 36a Abs 5 Z 1 AlVG idF BGBl Nr 1996/411 angeführte Wendung "über das zuletzt veranlagte Kalenderjahr" mit Erkenntnis vom 5. März 1998, VfSlg 15117/1998, als verfassungswidrig aufgehoben und frühere Bestimmungen wieder in Kraft gesetzt; der Verfassungsgerichtshof hat aber nicht angeordnet, dass die verfassungswidrige Norm auch auf vor ihrem Außerkrafttreten verwirklichte Tatbestände nicht mehr anzuwenden sei, weshalb die aufgehobene Bestimmung bis zur Kundmachung der Aufhebung am 7. April 1998, demnach auch auf den Beschwerdefall Anwendung findet (Hinweis E 7. Juni 2000, 99/03/0324).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998080233.X02

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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