RS Vwgh 2002/1/30 98/12/0473

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Veröffentlicht am 30.01.2002
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Index

L22005 Landesbedienstete Salzburg
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §9 Abs1;
PG/Slbg 1987 §9 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0081 E 4. Juli 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Maßgebend ist für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit, ob der Beamte im Hinblick auf die üblichen Erfordernisse der Arbeitswelt einsatzfähig ist. In diesem Zusammenhang ist eine medizinisch hinreichende Abklärung der für die Erwerbsfähigkeit wesentlichen Frage der auf Grund der bestehenden Leiden zu erwartenden "Krankenstände" bzw der auf Grund der bestehenden Leiden in Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit gegebenen objektiven Schmerzzustände erforderlich (Hinweis E 27.9.2000, 99/12/0294, ergangen zum dem Grunde nach entsprechenden Erwerbsunfähigkeitsbegriff des § 4 Abs. 4 Z. 3 PG 1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120473.X03

Im RIS seit

23.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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