RS Vwgh 2002/2/14 2002/18/0002

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Veröffentlicht am 14.02.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Soweit der Bf auf sein "gesamtes Vorbringen im Verwaltungsverfahren" verweist, ist ihm zu entgegnen, dass dies keine gesetzmäßige Darstellung der Beschwerdegründe im Sinn des § 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG darstellt und daher unbeachtlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002180002.X01

Im RIS seit

07.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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