RS Vwgh 2002/2/19 2000/14/0167

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Veröffentlicht am 19.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §4 Abs4;
FinStrG §33 Abs1;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist der Geschäftsführer der Gesellschaft für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wenn der Geschäftsführer einer Gesellschaft auf die Gesellschaft lautende Eingangsrechnungen (etwa über Einkäufe für Möbel) dem Steuerberater übergibt, ohne ihn darüber zu informieren, dass diesen Rechnungen private Einkäufe zu Grunde liegen, setzt er damit eine Handlung, die zur unrechtmäßigen Geltendmachung von Betriebsausgaben und Vorsteuern führt, zumal der Steuerberater die private Veranlassung solcher Geschäfte nicht erkennen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000140167.X02

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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