RS Vwgh 2002/2/20 98/12/0238

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §37;
DVG 1984 §8 Abs1;
MSchG 1979 §5 Abs1 idF 1992/833;

Rechtssatz

Widersprüchliche ärztliche Atteste über die Schwangeschaft und über den in einem der Atteste ausgewiesenen voraussichtlichen - nach der tatsächlichen Entbindung liegenden - Geburtstermin bieten noch keinen Anhaltspunkt dafür, im Rahmen eines amtswegigen Ermittlungsverfahrens die Frage einer allfälligen Frühgeburt - im Hinblick auf die damit verbundene Verlängerung der Schutzfrist - zu prüfen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998120238.X02

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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