RS Vwgh 2002/2/20 2001/08/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0155 E 16. April 1991 VwSlg 13422 A/1991 RS 2

Stammrechtssatz

Eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit

setzt nicht voraus, daß eine Gewinnerzielung beabsichtigt oder möglich ist; danach reicht eine landwirtschaftliche Tätigkeit im technischen Sinn aus (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001080201.X02

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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