RS Vwgh 2002/2/20 97/08/0446

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2002
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs1;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §35 Abs1;
AlVG 1977 §47 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Falls in dem Fall, in dem die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 47 Abs 1 iVm § 35 Abs 1 AlVG die Anerkennung der Ansprüche des Arbeitslosen in Form einer bloßen Mitteilung ausgesprochen hat, die Leistung später für einen Zeitraum eingestellt werden soll, hat der Betreffende nach § 47 Abs 1 zweiter Satz AlVG Anspruch auf Erlassung eines schriftlichen Bescheides (Hinweis E 31. Mai 2000, 98/08/0387).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997080446.X01

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten