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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Abtretung eines vom Verfassungsgerichtshof abgewiesenen Verfahrenshilfeantrags an den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Der Antrag auf Abtretung der Rechtssache an den Verwaltungsgerichtshof war zurückzuweisen, weil eine solche Abtretung nur für den Fall der Abweisung oder Ablehnung der Behandlung einer - durch einen Rechtsanwalt eingebrachten - Beschwerde, nicht aber auch für den Fall der Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung vor dem Verfassungsgerichtshof vorgesehen ist.
siehe auch B v 28.09.04, B590/04 und B v 09.10.04, B679/04 ua.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:B511.2003Dokumentnummer
JFR_09969375_03B00511_01