RS Vwgh 2002/2/20 99/08/0028

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Veröffentlicht am 20.02.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob ein Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt und somit die Arbeitslosigkeit ausschließt, ist auf jenen Lohn abzustellen, auf den der Dienstnehmer Anspruch hat (Hinweis E 27. März 1990, 89/08/0250).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080028.X03

Im RIS seit

24.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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