RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0170

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Veröffentlicht am 22.02.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §53 Abs1 Z24;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass auch andere Fahrzeuglenker Verkehrsvorschriften missachten, ist jedenfalls kein Schluss auf eine unzureichende oder schlecht sichtbare Anbringung von Verkehrszeichen zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001020170.X01

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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