RS Vwgh 2002/2/25 2000/04/0214

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Veröffentlicht am 25.02.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §38 Abs2;
GewO 1994 §41 Abs1;

Rechtssatz

Der fortbetriebsberechtigte Masseverwalter wird nicht als gewerberechtlicher Geschäftsführer tätig, sondern als Gewerbetreibender (vgl. § 38 Abs. 2 GewO 1994) mit denselben Rechten, wie sie dem Gewerbeinhaber, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, auf Grund seiner Gewerbeberechtigung zugestanden sind (vgl. § 41 Abs. 1 GewO 1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000040214.X02

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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