RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788;

Rechtssatz

Bringt der Zivildienstpflichtige vor, dass es für "den Zivildienst" zweckmäßig wäre, wenn er "Akademiker, insbesonders Arzt ist", macht er damit keine Umstände geltend, die im Rahmen einer Entscheidung gemäß § 14 Abs. 2 ZDG zu berücksichtigen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110008.X03

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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