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44 ZivildienstNorm
ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788;Rechtssatz
Bringt der Zivildienstpflichtige vor, dass es für "den Zivildienst" zweckmäßig wäre, wenn er "Akademiker, insbesonders Arzt ist", macht er damit keine Umstände geltend, die im Rahmen einer Entscheidung gemäß § 14 Abs. 2 ZDG zu berücksichtigen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110008.X03Im RIS seit
08.05.2002