RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0379

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §3 Abs1 Z2;
StGB §107 Abs1;
StGB §107 Abs2;
StGB §109 Abs3 Z1;
StGB §125;
StGB §126 Abs1;
StGB §83 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass - auch wenn es zu den Verurteilungen des Beschwerdeführers ausschließlich im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen gegen seine Ehefrau oder andere Angehörige gekommen ist - der Bescheid, mit dem der Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 FSG 1997 abgewiesen wurde, nicht rechtswidrig ist, weil das Verhalten des Beschwerdeführers eine Tendenz, in Konfliktfällen mit Gewaltanwendung zu reagieren, zeigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110379.X03

Im RIS seit

17.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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