RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0243

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

B-VG Art50 Abs2;
StaatsangehörigkeitÜbk Eur;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/11/0183 E 21. November 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Der Nationalrat hat anlässlich der Genehmigung des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit, BGBl. III Nr. 39/2000, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag in Österreich durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist; er ist somit einer unmittelbaren Anwendung durch österreichische Behörden nicht zugänglich. Das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit ist demnach vom Verwaltungsgerichtshof für die Überprüfung des angefochtenen Bescheides nicht heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110243.X03

Im RIS seit

17.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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