RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0348

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs1;
AVG §19 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/11/0134 E 28. Juni 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob zur Erreichung des mit einer Ladung verfolgten Zwecks ein Erscheinen des Geladenen nötig ist, oder ob dieser Zweck auch auf andere Weise erreicht werden kann (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Jänner 1992, Zl. 91/19/0326), obliegt grundsätzlich der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110348.X01

Im RIS seit

03.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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