RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0379

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs5;
StGB §43;

Rechtssatz

Dem Umstand allein, dass eine Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen wird (§ 43 StGB) kommt für die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit keine entscheidende Bedeutung zu, sondern es kommt wesentlich auf die in § 7 Abs. 5 FSG 1997 genannten Wertungskriterien an. Einzelne im Rahmen der bedingten Strafnachsicht vom Gericht berücksichtigte Umstände können allerdings bei der Wertung von Bedeutung sein (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 20. September 2001, Zl. 2000/11/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110379.X04

Im RIS seit

17.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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