RS Vwgh 2002/2/26 2001/11/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2002
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §18;
ZDG 1986 §19 Abs3;
ZDG 1986 §20;

Rechtssatz

Für eine Unterbrechung nach § 19 Abs. 3 ZDG kommt es allein darauf an, dass eine geeignete andere Einrichtung nicht zu finden ist, nicht aber, ob der Rechtsträger der geeigneten anderen Einrichtung der Zuweisung gemäß § 18 ZDG zugestimmt hat oder nicht. Ein derartiges Zustimmungsrecht des Trägers einer Einrichtung zur Zuweisung einer bestimmten Person ist aus der im § 20 ZDG eingeräumten Parteistellung des Rechtsträgers nicht ableitbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110191.X02

Im RIS seit

21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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