RS VwGH Erkenntnis 2002/02/26 2001/11/0191

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Rechtssatz

Aus § 7 Abs. 4 ZDG ergibt sich der Anspruch des Zivildienstpflichtigen, den ordentlichen Zivildienst - abgesehen von den in dieser Gesetzesstelle genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung des Zivildienstes wird er in diesem Recht verletzt (siehe dazu die hg. Erkenntnisse vom 25. März 1988, Zl. 88/11/0011, VwSlg 12688 A/1988, und vom 21. Mai 1996, Zl. 95/11/0386).

Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Im RIS seit
21.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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