RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0201

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Die Fehlerhaftigkeit der seinerzeitigen behördlichen Beurteilung, das Beweisthema für die Vernehmung des damals noch in Österreich wohnhaften Zeugen sei nicht relevant, kann an der Obliegenheit des Abgabepflichtigen, diesen in der Folge ausgereisten Zeugen nunmehr seinerseits zur Vernehmung vor der österreichischen Abgabenbehörde stellig zu machen, nichts ändern. Das Risiko des Wohnsitzwechsels eines Zeugen ins Ausland trifft allemal den Abgabepflichtigen und nicht die Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X08

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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