RS Vwgh 2002/2/27 96/13/0064

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §59 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Zuordnung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft nach § 59 Abs 1 BewG zum Betriebsvermögen stellt bewertungsrechtlich lediglich darauf ab, dass die Wirtschaftsgüter der Kapitalgesellschaft gehören. Die Ansicht, "die Parallelen des Einkommen- bzw Körperschaftsteuerrechts mit dem Bereich der Vermögensbesteuerung müssen zu dem Analogieschluss führen, dass § 59 insoweit relativ zu sehen ist, als das Vermögen einer Kapitalgesellschaft, deren Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen ist, kein Betriebsvermögen iSd Bewertungsgesetzes" sei, teilt der Verwaltungsgerichtshof nicht. Auf eine bestimmte Tätigkeit der Kapitalgesellschaft kommt es nach § 59 Abs 1 BewG nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130064.X01

Im RIS seit

09.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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