RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0201

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §138 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Voraussetzung für das Hinreichen einer bloßen Glaubhaftmachung im Sinne des § 138 Abs 1 letzter Satz BAO ist der Umstand, dass dem Abgabepflichtigen ein Beweis nicht zugemutet werden kann, und dass darüber hinaus die Glaubhaftmachung - anders als die Beweisführung - zwar nur den Nachweis der Wahrscheinlichkeit eines behaupteten Sachverhaltes zum Gegenstand hat, dabei aber ebenso wie die Beweisführung den Regeln der freien Beweiswürdigung unterliegt (Hinweis E 27.5.1998, 97/13/0051; E 25.3.1992, 90/13/0295).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130201.X10

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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