RS Vwgh 2002/2/27 99/13/0062

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0055 E 27. Februar 2002

Rechtssatz

Scheinhandlungen sind Handlungen, die nicht ernstlich gewollt sind und die einen Tatbestand vortäuschen, der in Wirklichkeit nicht besteht (Hinweis Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung2, Tz 6 zu § 23 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999130062.X01

Im RIS seit

03.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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