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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in:SWK Nr. 29/2004, S 833 - S 838;Rechtssatz
Da die LiebhabereiV das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch § 2 Abs 1 legcit normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht hingegen auf nachfolgende Jahre zu legen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X07Im RIS seit
26.06.2002Zuletzt aktualisiert am
31.07.2018