RS Vwgh 2002/2/28 96/15/0219

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Veröffentlicht am 28.02.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Betätigung, die sich auf ein innovatives, noch nicht etabliertes Produkt bezieht, wird der absehbare Zeitraum deutlich über 10 Jahren liegen. Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip schließt längerfristige Rentabilitätsberechnungen nämlich nicht aus (Hinweis E VS 3. Juli 1996, 93/13/0171, VwSlg 7107 F/1996).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X03

Im RIS seit

26.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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